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Welche Staaten wir aufklären ...

... unterliegt der Geheimhaltung!

Weltkarte

Gesetzlicher Auftrag

Unser Auftrag ist im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG), § 1 Abs. 2 festgehalten:

„Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus.“

Weder im BNDG noch in anderen öffentlich zugänglichen Dokumenten werden Länder und Themen, die für die Bundes­regierung in nachrichtendienstlicher Hinsicht von Interesse sind, konkret benannt. Die notwendigen Schwerpunkte stehen vielmehr im sogenannten „Auftragsprofil der Bundesregierung“.

Das „Auftragsprofil der Bundesregierung“

Das Bundeskanzleramt, das die Dienst- und Fachaufsicht über den BND innehat, erstellt in Abstimmung mit den Ressorts das als „geheim“ eingestufte „Auftragsprofil der Bundesregierung“.

Pro Monat versendet der BND rund 400 Berichte in verschiedenen Formaten

Diese verbindliche Weisung konkretisiert den gesetzlichen Auftrag, indem es die für eine zielgerichtete Arbeit des Bundes­nachrichten­dienstes notwendigen Schwerpunkte benennt.

So fordert beispielsweise das Bundesministerium der Verteidigung Informationen über Länder und Regionen an, in denen die Bundeswehr im Einsatz ist. Das Auswärtige Amt benennt Staaten von konkreter außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland, aber auch allgemeinere, regionale Aufklärungsziele wie den Nahen und Mittleren Osten, Nordafrika oder Zentral- und Westasien.

Große thematische Bandbreite

Einige außen- und sicherheitspolitische Themen wie der Internationale Terrorismus, neue Entwicklungen in der Waffentechnik oder Gefahren durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen lassen sich keinen einzelnen Staaten zuordnen. Solche transnationalen Aufklärungsziele werden im Auftragsprofil separat aufgeführt.

Damit bestimmt das „Auftragsprofil der Bundesregierung“ die immense Bandbreite der vom Bundesnachrichtendienst bearbeiteten Themen. Gleichzeitig steht im Auftragsprofil auch, in welcher Tiefe und mit welchem Ressourceneinsatz der BND die jeweiligen Aufgaben erfüllen soll.